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Wenn es um Explosionsschutz geht, gibt es an jedem Platz unterschiedliche Parteien, die beteiligt sind.

  • Arbeitgeber: Als Arbeitgeber gibt es bestimmte Regeln, die in einem Unternehmen einzuhalten sind.
  • Arbeitnehmer: Als Arbeitnehmer muss man genau wissen, was man in einem explosionsgefährdeten Umfeld tut.
  • Besucher: Wer auch immer einen explosionsgefährdeten Ort besucht, muss wissen, welche Dinge und Gegenstände Gefahr bringen, dass Explosionen entstehen.

Um das Arbeiten in einer explosionsgefährdeten Umgebung zu sichern, gibt es zwei wesentlichen Richtlinien:

  1. ATEX 137: Dabei handelt es sich um die Richtlinie zur Förderung der Arbeitssicherheit. Sie ist im Arbeitsschutzgesetzt (ARBO) verankert. Im einzelnen Betrieb wird diese Regel in der Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt.
  2. ATEX 95: Das sind die europäischen Produktrichtlinien für die Herstellung von explosionsgeschütztem Material.

Einerseits geht es also um Rechte und Pflichten für Unternehmen, wenn es um die Arbeit in explosionsgefährdeten Umgebungen geht. Andererseits geht es aber auch um die Materialien, die in solchen Umgebungen zum Einsatz kommen dürfen. Denn auch diese müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.

Aufgaben, Rechte & Pflichten von Parteien

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, für seine Angestellten eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Dabei geht es natürlich in erster Linie um die direkten Angestellten, aber indirekt auch um Lieferanten und Kunden – sprich jeden, der mit der explosionsgefährdeten Umgebung zu tun bekommt. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle sicher in dieser Umgebung sein können.

Um dieser Pflicht nachkommen zu können, gibt es in erster Linie die Pflicht, zu informieren und Fragen zu beantworten. Er muss also die Angestellten und auch dritte Parteien informieren. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, gibt es in den meisten Betrieben regelmäßige Schulungen, auf denen es Antworten rund um entsprechende Maßnahmen gibt.

Um die Arbeitsumgebung sicher zu gestalten, werden entsprechende Prozesse und Maßnahmen eingeführt.

Zu den Parteien rund um den Explosionsschutz gehören auch Hersteller. Diese müssen sicheres Equipment auf den Markt bringen, das in einer explosionsgefährdeten Umgebung Anwendung finden darf. Dabei geht es um die Entwicklung von Funkenflug oder überhaupt dem Entstehen von Funken. Das Zurverfügungstellen entsprechender Materialien gehört ebenfalls zu den Explosionsschutzmaßnahmen. Übrigens gilt auch die CE Zertifizierung zum Explosionsschutz für entsprechende Bereiche.

Auch die Arbeitnehmer gehören zu den Parteien, die es als Aufgabe sehen müssen, für Explosionssicherheit zu sorgen. Jeder, der in entsprechenden Bereichen arbeitet, muss wissen, von welchen Dingen Explosionsgefahr ausgeht. Wer mit explosiven Stoffen arbeitet, muss ein umfassendes Wissen haben und selbst Verantwortung übernehmen.

Damit man als Arbeitnehmer aber Maßnahmen und Prozesse umsetzen kann, braucht man Schulungen, um über Explosionsgefahren aufgeklärt zu sein. Dazu gehört übrigens auch die sogenannte “Clean Household” Regel. Diese besagt, dass man das Auftreten gefährlicher Stäube verhindern muss. Denn Staubexplosionen können ganze Gebäudekomplexe zur Explosion bringen.

Der Explosionsschutz und seine Bestandteile

Was den Explosionsschutz angeht, gibt es verschiedene Szenarien, die auftreten können.

Grundsätzlich werden immer Gas-Umgebungen und Staub-Umgebungen in Betracht gezogen. Dafür gibt es jeweils unterschiedliche Produkte, die zum Einsatz kommen dürfen. Je gefährlicher die Umgebung ist, desto sicherer muss das Material sein, das dort zum Einsatz kommt.

Schutzlevel 1: Dieses Material ist dann sicher, wenn zwei (un)-erwartete Fehler auftreten und zwar unabhängig voneinander. Es darf also keine Kettenreaktion sein.

Schutzlevel 2: Dieses Level gilt während des normalen Betriebs für den Fall, dass ein Fehler auftritt. Ein solcher Fehler ist allerdings einkalkuliert.

Schutzlevel 3: Dieses Level gilt während des normalen Betriebs.

Explosionsschutz – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Eine Voraussetzung, dass Materialien in einer explosionsgefährdeten Umgebung eingesetzt werden dürfen, ist die Prüfung durch entsprechende Stellen. In Deutschland ist das beispielsweise der TÜV Rheinland. Hier sind Experten am Werk, die sich mit der Gefahrstoffverordnung auskennen.

Wie man Explosionen verhindert: Umsetzung der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, DGUV Regel 113-001)

Die DGUV Regel 113-001 ist eine der Grundregeln rund um den Explosionsschutz. Dabei geht es vor allen Dingen darum, welches Material wie eingesetzt werden darf. Um den Explosionsschutz gewährleisten zu können, müssen die Daten rund um die Materialien dokumentiert werden. Wer sich also an DGUV Regel 113-001 halten will, muss sicherstellen, dass das Material:

  • erhöhte Sicherheitsanforderungen einhält
  • an sich sichere elektrische Ausrüstung aufweist
  • druckfeste Kapselung aufweist
  • gegossen ausgeführt ist oder mit Öl oder Sand gefüllt ist

Dieses Material verhindert also, dass Staub in gefährdeten Umgebungen herumfliegt.

Gefährdungsbeurteilung / Explosionsschutzdokument

Jedes Material, das in explosionsgefährdeten Umgebungen zur Anwendung kommt, benötigt ein entsprechendes Dokument. Denn gerade in so gefährdeten Umgebungen, in denen es um Explosionsschutz geht, muss wirklich alles dokumentiert sein. Das liegt vor allen Dingen daran, dass im Fall eines Unfalls genau nachvollzogen werden muss, an welcher Stelle der Explosionsschutz versagt hat. Da werden oft Fragen rund um Details gestellt, auf die man dann Antworten benötigt. Wurden die Vorschriften eingehalten? War die Gefährdungsbeurteilung gründlich genug? Wurden die Maßnahmen umgesetzt? Das Dokument muss vorhanden sein, aber auch stets aktuell gehalten werden. Wenn also Renovierungen vorgenommen werden oder neue Maschinen angeschafft werden, muss es eine neue Gefährdungsbeurteilung dafür geben. Dieses Explosionsschutzdokument ist in schriftlicher Form vorzuhalten.

Gesetzliche Vorgaben

Eine der Vorgaben ist die ATEX 137. Diese besagt, dass Personen geschützt werden müssen. Die Vorschriften betreffen also vorwiegend die Arbeitsbedingungen. Es ist eine der Leistungen, die der Arbeitgeber zur Umsetzung des Explosionsschutzes treffen muss.

Vorschriften

ATEX 137 regelt die Risikoeinschätzung. Zur Wahrung des Explosionsschutzes ist es nötig, dass auch technische Anforderungen eingehalten werden. Der Explosionsschutz benötigt auch organisatorische Messzahlen. Wer koordiniert den Explosionsschutz? Wer ist der Kontakt, wenn es gefährlich wird? Wer ist für die Umsetzung zuständig? Auch entsprechende Zonen müssen eingerichtet werden.

Staatliche Pflicht zur Gleichbehandlung der Parteien

Alle Parteien müssen für den Explosionsschutz gleichmäßig behandelt werden. Zwar muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine sichere Arbeitsumgebung schaffen. Das entbindet aber weder die Arbeitnehmer davon, den Explosionsschutz umzusetzen, noch die Hersteller des Materials, die Gefährdungsbeurteilung vornehmen zu lassen.

Wo Gefahren lauern

Gefahren lauern überall dort, wo Staub auftreten kann, der nicht von Steinen kommt. Dort können sich Gase und Flüssigkeiten entzünden, aber auch Dämpfe. Hier sind Zündquellen eine gute Möglichkeit, dass der Explosionsschutz greifen muss.

Sicher auch vor kaum bekannten Gefahren

Die wenigsten Menschen sind sich der Gefahr von Staubexplosionen bewusst. Dabei kann gerade hier die Verwendung von explosiven Materialien zu einer Explosion führen. Gefährlich sind alle Stäube, die nicht steinern sind. Mehl, Zucker, Staub und derlei Materialien sind nur einige Beispiele für die Gefahr.

Aufgaben der Parteien

Alle Parteien haben die Aufgabe, die entsprechenden Themen im Bewusstsein zu halten. Die Sicherheit aller Menschen, die damit Umgang haben und die diese Bereiche betreten, ist eine Aufgabe aller Beteiligten. Denn jedes Fehlverhalten kann fatale Auswirkungen haben.

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